Die Entwässerung von unterbauten Bereichen wie Flachdächern, Balkonen, Dachterrassen und Loggien wird hauptsächlich durch die Flachdachrichtline und DIN 18531 geregelt. Beide Richtlinien weisen darauf hin, dass schwellenlose Übergänge abdichtungstechnische Sonderlösungen erfordern, die zwischen Planern, Tür- und Rinnenherstellern und ausführenden Firmen abzustimmen sind.
Die Abdichtung allein kann die Dichtheit am Türanschluss nicht sicherstellen. Daher sind zusätzliche Entwässerungsrinnen mit direktem Anschluss an die Entwässerungsleitung im unmittelbaren Türbereich unbedingt erforderlich, um eine Hinterläufigkeit der Abdichtung zu verhindern. Zudem wird ein Gefälle bei der abzudichtenden Fläche von mindestens 2 % aller wasserführenden Schichten empfohlen. Weitere zusätzliche Maßnahmen sind:
- Türrahmen mit Flanschkonstruktion
- Schlagregen- und Spritzwasserschutz durch ausreichend weite Überdachung
- zusätzliche Abdichtung im Innenraum mit gesonderter Entwässerung